Auch in der heutigen Zeit, werden Tag für Tag
neue Erfindungen gemacht. Doch viele kluge Ideen, scheitern
bereits kurz nach ihrer Geburt an der Weiterverarbeitung:
Mittlerweile reicht es nicht mehr, etwas Bahnbrechendes zu
erfinden oder ein neues Design zu kreieren. Sowohl Behördengänge als auch wirtschaftliche
Gedanken, gehören mittlerweile zum Prozess der Erfindung dazu.
Doch bevor man den Gang zum Patentamt antritt, gilt es sich
folgende Fragen zu stellen: Ist die eigene Erfindung tatsächlich
neu ? Erkennt man eine klare erfinderische Tätigkeit ? Dies
bedeutet, ob ein Fachmann mit entsprechendem Wissen, eventuell
nach kurzer Zeit selber auf die Erfindung schlussfolgern könnte,
oder ob ein größerer Aufwand an Kreativität und Innovation
dahinter steckt. Und die letzte Frage, ist die Funktion und die
Eigenheit der Erfindung. Ist das eigene Produkt klar abgegrenzt
von bisherigen Erfindungen und erfüllt einen eigenen Zweck ?
Beantwortet man diese Fragen positiv und ist sich sicher, das
man tatsächlich etwas vollkommen Neues erfunden hat, führt der
Weg, wie erwähnt, zum Patentamt. Dort muss die Erfindung
vorgeführt werden und den Kriterien entsprechen. Hat man die
drei grundlegenden Fragen bereits mit einem "Ja" beantworten
können, sollte man hier keinerlei Probleme haben. Die eigene
Erfindung wird einem Fachmann offenbart und die Neuheit
bewiesen, ein neues Design eines
Schlafsofa oder
Sonnensegel genügt dem nicht. Wichtig ist, das sie nicht dem aktuellen Stand der
Technik entspricht und beispielsweise eine einfache Kombination
aus zwei bestehenden Produkten ist. Ist das Patent so weit
angenommen, folgen bereits erste Überlegungen der Behörde, ob
die Erfindung auch gewerblich anwendbar ist. Hat sie keinen
Nutzen für die Wirt- oder Gesellschaft oder gilt generell eher
der Belustigung, kann kein Patent ausgestellt werden. Hat man
auch diese Hürde überwunden, gilt es sich in Geduld zu üben. Die
Ausstellung eines Patents, kann bis zu zwei Jahre andauern.
Wichtig ist die rasche Erfüllung von Anforderungen wie der
Anmeldefrist oder die Begleichung der Gebühren, die, je nach
Geldbeutel, durchaus schmerzhaft sein können.
Erhält man letztendlich sein Patent, ist die eigene Erfindung
zwanzig Jahre geschützt. Damit ist es eine offizielle
"Schutzmarke" und nur der Erfinder darf davon profitieren.
Außerdem darf der Erfinder, die Benutzung seiner Erfindung jedem
untersagen, der es nicht in seinem Sinne verwendet oder er ganz
einfach nicht einverstanden ist. Hier kann man in Konflikt mit
älteren Patenten geraten, wenn man eine Erfindung hat, die sich
auf einen bereits anderen erfundenen Gegenstand bezieht. Durch
diese diffizile Rechtslage, kann man manche Patente nur in
Übereinstimmung mit älteren Patentinhabern verwenden. Nach den
rechtlichen Bedenken, sollte man sich nun letztendlich Gedanken
über die Vermarktung machen. An wen richtet sich die Erfindung,
wie gehe ich damit an die Öffentlichkeit ? Hier helfen
Beratungsstellen von Handwerkskammern, die ihr Wissen gerne
teilen. Ist auch dieser letzte Schritt erledigt, steht dem
Erfolg nichts mehr im Weg, sofern man eine wirklich gute
Erfindung in petto hat und den steinigen Weg zum Massenerfolg
minutiös geplant hat. |